
| WECKSELKURS |
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Kauf |
Verkauf |
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2.0812 YTL |
2.0958
YTL |
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1.5242 YTL |
1.5350
YTL |
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Der Erwerb von Grundbesitz ist relativ einfach, sicher und risikolos, wenn man die Vorschriften und Gesetze kennt und einhält. Jeder Erwerb wird bei einem seriösen Verkauf in das Grundbuch im Tapuamt eingetragen. Der Käufer erhält einen Eigentumsnachweis, das so genannte Tapu (Grundbuchnachweis).
Das Grundbuch wird bei der Stadtverwaltung (Tapuamt) geführt. Hier müssen Käufer und Verkäufer unter Vorlage ihrer Ausweise, der neuesten Passbilder und des Namens des Vaters die Kaufabsicht zu Protokoll geben. Bei ausländischen Käufern wird immer ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen.
Im Erbfall wird ein in Ihrem Herkunftsland erstelltes, rechtskräftiges Testament anerkannt. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche türkische Erbfolge in Kraft.
Das Tapu gibt es nicht beim Anwalt oder Notar und auch nicht auf der Straße bei so genannten Freunden oder Schilder- und Handymaklern,
sondern nur im Tapuamt mit vereidigtem Dolmetscher.
Gesetzgebung über Immobilienerwerb von ausländischen Privatpersonen
Ausländische Privatpersonen dürfen unter einigen Einschränkungen in der Türkei Immobilien erwerben.
Laut § 35 des Grundbuchgesetzes der Türkei dürfen ausländische Privatpersonen, solange die gesetzlichen Anordnungen nicht
geändert werden und auf Gegenseitigkeit beruhen, in der Türkei einen Grundbesitz erwerben oder erben.
Diese rechtliche Anordnung macht den Erwerb von Grundbesitz durch ausländische Privatpersonen in der Türkei erst möglich.
Einschränkungen, die zu beachten sind,
auch wenn die Anforderungen der Ausländer auf Gegenseitigkeit erfüllt sind:
1) Neu! Am 03.07.03 wurde eine Gesetzesänderung zugunsten ausländischer Privatpersonen vollzogen. Nach dem neuen Gesetz des Tapuordnungsamtes §4916 Absatz 19 Abschnitt 35 dürfen ausländische Personen nun auch innerhalb von Dorfgrenzen Grundbesitz erwerben und weiter vererben.
2) Insbesondere, laut Touristik-Förderungsgesetz Nr. 2634, Absatz 8/E müssen für die Gebiete, die außerhalb der touristischen Gebiete (einschließlich dieser) und außerhalb der Gemeindegrenzen, die zu Touristikzonen zählen, Anweisungen von der Zentralverwaltung beachtet werden.
2-1) Laut militärischem Verbotszonengesetz Nr. 2565 und dem Sicherheitszonengesetz dürfen die Personen ausländischer Herkunft in den verbotenen Militärzonen 1. und 2. Grades und in den Sicherheitszonen keinen Grundbesitz erwerben. Aus diesem Grund ist bei den zuständigen Militärbehörden unbedingt zu erfragen, ob die von der ausländischen Privatperson erwünschten Grundbesitze sich außerhalb der militärischen Verbotszone oder der Sicherheitszone befinden. Erst nach dem Antwortschreiben der Militärbehörde, woraus hervorgeht, dass der erwünschte Grundbesitz nicht innerhalb der Verbotszone oder der Sicherheitszone liegt, können die vertraglichen Abwicklungen und die Eintragungen im Grundbuchamt erfolgen.

Eintragung ins Grundbuchamt (TAPU)
A) Vollmachterteilung: Der Interessent gibt der Firma, die das Objekt verkauft, eine notarielle Vollmacht. Mit dieser Vollmacht bevollmächtigt der Käufer die Firma die Routinearbeiten wie Strom, Wasser, Telefon-anmeldung und die vor der Eintragung ins Grundbuch erforderlichen Behördengänge in seinem Namen auszuführen.
B) Beantragung im Registeramt
(wird nach Izmir zur Militärverwaltung geschickt)
C) Hierfür sind erforderlich:
Für den Käufer:
- 2 neue Passbilder des Käufers
- 2 Ausweiskopien
- Ihre aktuelle Adresse in der Heimat und Ihr Vatername
- Neu! Ihre Steuernummer (erledigen wir hier vor Ort für Sie)
Für den Verkäufer:
- 1 neues Passbild des Verkäufers
- 2 Ausweiskopien
- Adresse der Firma bzw. des Eigentümers
- Neu! Steuernummer
D) Der vereidigte Dolmetscher stellt fürs Protokoll fest und bestätigt Ihnen mündlich, welche Lage und Eigenschaften das erworbenene Objekt hat. Danach erhalten Sie den Originalauszug des Tapu (Eigentumsnachweises). Auf Wunsch kann das Tapu auch schriftlich übersetzt werden, da wir einen vereidigten Dolmetscher und Anwalt im eigenen Haus haben.
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Tapu in Türkisch
Um zu vergrößern,
klicken Sie bitte auf das Tapu
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Tapu in Deutsch
Um vergrößern, klicken Sie bitte auf das Tapu
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Jährliche Grundsteuer
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Gebäude (allgemein):
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0,2 % (vom eingetragenen Wert der Immobilie)
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Wohnungsgebäude:
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0,1 % (vom eingetragenen Wert der Immobilie)
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Grundstück:
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0,3 % (vom eingetragenen Wert der Immobilie)
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Grundstück außerhalb der Grenzen einer Gemeinde:
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0,1 % (vom eingetragenen Wert der Immobilie)
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